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Das Hilfspaket für (Solo-) Selbständige u. Kleinunternehmer

Das Hilfspaket für (Solo-) Selbständige u. Kleinunternehmer

 

Für (Solo-) Selbständige, Kleinunternehmer oder Freiberufler hat das Bundeskabinett am Montag beschlossen, dass

  • ganz kleine Firmen und Selbstständige,
  • Musiker,
  • Fotografen,
  • Heilpraktiker oder Pfleger,
für drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro erhalten sollen. Das soll unbürokratisch funktionieren, sie müssen nur versichern, dass sie durch Corona einen Liquiditätsengpass haben. Der Großteil der Geldgelder soll als Darlehen vergeben werden - doch auch direkte Zuschüsse warten. Einzelne Berufsgruppen wie Künstler oder Schauspieler könnten davon ausgenommen sein, denn sie sind kurz befristet Beschäftigte.

Im Moment erreichen uns zahlreiche Fragen zu den beschlossenen Hilfen, bei deren Antragstellung wir soweit wie möglich unterstützen. Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • Viele Liquiditätshilfen sind Zuschüsse, manchmal jedoch auch Darlehen
  • Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf als Betrag in EUR und gehen Sie davon aus, dass es je nach Branche viele Monate dauern wird, bis Ihr Unternehmen wieder in die Lage versetzt wird, positive Monatsabschlüsse vorzulegen.
  • Auch bei beschleunigter Bearbeitung rechnen wir damit, dass eine Auszahlung innerhalb von wenigen Tagen nach Antragstellung unsicher ist.
  • Es gilt das Subsidaritätsprinzip: Erst Bundeshilfen, dann Landeshilfen (Hessen), dann kommunale Hilfen
  • Nach dem vorliegenden Vorabentwurf des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. März 2020 ist Überkompensation zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

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