Hilfen für (Unternehmer-) Familien und Geringverdienende
Über die finanziellen Hilfen für Unternehmen hinaus sind in dem Hilfspaket weitere Maßnahmen enthalten
- Mieter sollen vor Kündigung geschützt werden, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können.
- Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
- Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen. Berechnungsgrundlage für den sogenannten Notfall-KiZ sollen nicht die durschschnittlichen Einnahmen der letzten 6 Monate sein sondern nur das dem Antrag vorangegangene Monat. Der Online-Antragsassistent unterstützt bei der Antragstellung und spart den Gang zur Behörde.
Unser Hilfsangebot
Wir haben neben unserer Hotline (06172 / 1710482) eine aktuelle Rückrufmöglichkeit geschaffen (Rückruf rechte Seite). Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf erkennen. In unserem Blog informieren wir sobald wir etwas Neues erfahren.