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Steuerliche Erleichterung für Unternehmer und Privatpersonen

Steuerliche Hilfen für Unternehmer und Selbständige

 

Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 möglich

Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können. Viele Unternehmen auch Freiberufler zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER

Zinsfreie Stundung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer

Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen.

Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer

Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden. Hierfür ist das jeweilige Finanzamt zuständig. Lesen Sie insbesondere die aktuellen FAQ des Hessischen Finanzministeriums.

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben. Finanzminister Schäfer: „Wir haben unsere Finanzämter noch einmal sensibilisiert, so dass entsprechende Anträge zügig geprüft werden. Auf strenge Anforderungen bei der Prüfung der Anträge soll verzichtet werden. Indem etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die Vorauszahlung unkompliziert und schnell angepasst wird, möchte auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation der Betroffenen verbessert wird. Alle betroffenen Bürger können auch selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.

Zum ELSTER Portal

 

Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail umgehend an das zuständige Finanzamt wenden. Für allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung steht den Steuerpflichtigen darüber hinaus von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, auch die landesweite, kostenlose Servicenummer zur Verfügung: 0800 – 522 533 5.

Quelle: https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-stellt-kurzfristig-75-milliarden-euro-aussicht