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Corona-Soforthilfe

Jetzt Corona-Soforthilfe beantragen

 

Hier beantragen Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen

Für in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohte Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt worden.

Jetzt können Sie Ihre Hilfe beantragen

Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses. Die Antragstellung erfolgt mittels elektronischen Antragsformulars beim Regierungspräsidium Kassel am Montag, 30.03.2020.

Im Online-Antrag ist unter anderem die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Lage bzw. der Liquiditätsengpass zu begründen und zu bestätigen. Zur Vorbereitung des Antrags gibt es eine Ausfüllhilfe.

Acrobat Reader Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag - HMWEVW - Stand 29.03.2020 (PDF / 100.35 KB)

Hier Soforthilfe beantragen

 

http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe