Eingestellt: BAFA Beratungsförderung für Unternehmer!
Das unten beschriebene Förderprogramm wurde lt. Medienberichten gestoppt, möglicher Grund: Mißbrauch bei Corona-Hilfen
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-hilfen-berater-101.html
Aktueller Hinweis
Aufgrund der großen Nachfrage für das spezielle Fördermodul sind die vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher kann das BAFA vorerst nur einen Antrag bewilligen und die Förderung an den Berater auszahlen, wenn für diesen Antrag bereits eine Inaussichtstellung vorliegt und Sie einen förderfähiger Verwendungsnachweis eingereicht haben. Wie in jedem Förderprogramm stehen die Bewilligungen und damit die Auszahlungen unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.
Bundeswirtschaftsministerium stoppt Förderprogramm mit 100% Zuschus dauerhaft
Die Corona Krise hat uns alle fest im Griff und wie stark jeder Einzelne von uns auch davon betroffen ist, für immer mehr Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat die Corona-Krise drastische, teilweise existenzbedrohende Auswirkungen. Auftragsstornierungen, Umsatzrückgänge oder auch Ungewissheit, wie es aktuell weiter geht, quälen viele Unternehmer (innen).
Beschreibung der Hilfe für betroffene Unternehmen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilt hierzu in der Bekanntmachung vom 30.03.2020 mit: "Diese KMU benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger die bestehende Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Modul für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen und Freiberufler im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Die BAFA Beratungsförderung gehört schon seit Jahren zu den beliebtesten Programmen bei Jungunternehmen (<2 Jahre ) und Bestandsunternehmen (>2 Jahre). Zur Unterstützung dieser Initiative haben sich TOP-Berater aus ganz Deutschland verpflichtet.
Konditionen:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ leiden.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Antragsteller muss nicht finanziell in Vorlage treten
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner) vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung können danach längstens bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Das Antragsverfahren für Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler
Wenn Sie betroffen sind, können Sie hier einen Online-Antrag stellen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
- Wählen Sie Corona-Krise? -->ja
- Unternehmensart: Wählen Sie Jungunternehmen (<2 Jahre) oder Bestandsunternehmen
- Leitstelle (meist DIHK)
- Angaben zum Beratungsunternehmen BAFA ID: 144257,
- Berater Thomas Lattenmayer
- Wirtschaftszweigklassifikation:___(aus Liste wählen)______
- Anzahl der Beschäftigten: zählen Sie sich selbst mit
- Jahresbilanzsumme /-umsatz: realistisch schätzen oder Vorjahr eintragen
Alternativ lesen Sie die Kurzanleitung oder rufen Sie uns an unter 069/9055 7983. Wir führen telefonisch durch den Online-Antrag der BAFA (dauert 5-10 Minuten). Bei Einstellung der BAFA Corona-Förderung können Sie die BAFA Beratungsförderung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen (>2 Jahre ) erwägen.